Teilnahme- und Vertragsbedingungen / AGBs

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote, welche die Rosenberg Gesellschaft für ganzheitliche Gesundheit & Bildung gGmbH (REAA) - Europäische Akademie für Ayurveda, D-63633 Birstein oder die Rosenberg Ayurveda AG, CH-8032 Zürich, (nachfolgend: „Anbieter“) anbietet und die für natürliche Personen (nachfolgend: „Teilnehmer“) gebucht werden können. Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer im In- und Ausland einzusetzen. Der Anbieter wird während des Online Buchungsprozess nochmals ausgewiesen.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Ausbildungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Teilnahme- und Vertragsbedingungen sowie aus gegebenenfalls daneben bestehenden schriftlichen und auf elektronischem Weg erfolgten Abreden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die jeweils zur Buchung zur Verfügung stehenden Aus- und Weiterbildungsangebote des Anbieters. Geschuldet wird eine Lerndienstleistung. Ein spezieller Lernerfolg bzw. das Bestehen von Prüfungen wird nicht geschuldet.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Mit Buchung via das Buchungsportal des Anbieters gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Nach Prüfung der hierauf erfolgende Buchungsbestätigung durch den Anbieter, kommt der Vertrag zustande. Der Anbieter behält sich die Ablehnung einer aus seiner Sicht nicht ausreichend qualifizierten Bewerbung vor.

 

§ 4 Vertragsdauer/Module/Blöcke

Soweit Module oder Blöcke der Aus- und Weiterbildungsangebote des Anbieters modular buchbar sind, können Teilnehmer sich Ihre Module/Blöcke für Ihre Ausbildung im Rahmen der Vorgaben im Zeitablauf selbst zusammenstellen. Dabei können sich verschiedene Lernformen (Präsenzblöcke, Webinare, eLearning/eAcademy) gerne auch mischen. Sollte eine zertifizierte Ausbildung angestrebt werden, so sind alle für die Ausbildung vorgesehenen Pflichtmodule/-blöcke zu belegen oder durch Anerkennung fremder Lernleistungen (AfL) zu erbringen.

Viele Module/Blöcke einer Ausbildung sind auch als Einzelseminare buchbar. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen/Module angeboten, die nicht Bestandteil einer Ausbildung sind. Die  erfolgreiche Teilnahme kann dann später bei Buchung einer Ausbildung angerechnet werden.

Insofern mehr als die Hälfte der Module (Lernzeit ohne Prüfung) als eLearning Module der eAcademy gebucht werden, gelten jene für die Zulassungsstelle für Fernunterricht geltenden Regelungen welche in diesen AGBs teils gesondert aufgeführt sind.

 

§ 5 Anerkennung fremder Lernleistungen (AfL)

Wir erkennen fremde Lernleistungen an. Dazu gehören zuvor erlangtes Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen, welche den Lehrinhalten und Lernzielen der angebotenen Module/Blöcke bis ca. 80 % identisch sind. Die Prüfung dieses Abgleichs ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen in der Regel € 50,-/CHF 80,-.

 

§ 6 Angebotsumfang und Lernformen

  1. Die Lernmodule/-blöcke werden als Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen (Präsenz), als Online-Präsenzveranstaltungen (Webinare) oder direkt online ohne Präsenzpflicht elektronisch (eLearning / eAcademy) erbracht. Zu den Elektronischen Dienstleistungen zählen z.B. der Einsatz von sog. Web-based-Trainings, welche mittels einer Lern-Management-Software ausgegeben werden. Die eLearnings / Web-based-Trainings werden durch eingebundene online Präsenzveranstaltungen (Webinare) ergänzt. An den jeweiligen Veranstaltungen dürfen ausschließlich die für das jeweilige Lernmodul bzw. für den jeweiligen Lernblock angemeldeten Teilnehmer teilnehmen. Die Online-Präsenzveranstaltungen (Webinare) und die sonstigen direkt online ohne Präsenzpflicht eingerichteten Lerndienstleistungen (eLearning / eAcademy) bietet der Anbieter als Fernunterrichtsleistungen an. Die Teilnehmer werden durch einen fachkundigen Ausbilder betreut.
  2. Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer aus den Präsenzveranstaltungen auszuschließen oder deren Online-Zugang zu sperren, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig ist. Insbesondere als wichtiger Grund gilt verhaltensbedingt die Störung von Präsenzveranstaltungen, in einer Art und Weise, dass der Lernerfolg anderer Teilnehmer beeinträchtigt werden kann bzw. die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Erlaubnis und persönlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die bei Fortsetzung des Kurses sich verschlimmern könnte oder den eigenen oder den Kurserfolg anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnte. Es gibt auch Fehlverhalten bei e-Academy Teilnahme (z.B. unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte)
  3. Der Anbieter behält sich vor, die Termine der Ausbildungsmodule/-blöcke oder Seminare bei Vorliegen dringender Gründe zu ändern. Ebenso behält sich der Anbieter vor, die im Programm genannten Dozenten durch gleichwertig qualifizierte, andere Fachkräfte ersetzen zu können.

 

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an der gebuchten Ausbildung vollständig und unter Beachtung der Zeitvorgaben teilzunehmen.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der für das Aus- und/oder Weiterbildungsangebot des Anbieters ausweislich des Buchungsportals anfallenden Gebühren nach den Maßgaben der Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen.
  3. Bei Ausbildungsangeboten, die in den Räumlichkeiten des Anbieters stattfinden, sind die Hausordnung des Anbieters zu beachten.
  4. Bei der Teilnahme an einer Online-Präsenzveranstaltung (Webinar) und der Nutzung der elektronischen Dienstleistungen (eLearning / eAcademy/) des Anbieters ist der Teilnehmer verpflichtet, die Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme (Laptop/Notebook oder PC, Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Lautsprecher oder Headset) vorzuhalten bzw. zu erfüllen und vor dem Webinar zu testen. Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennten lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine besonderen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zur individuellen Nutzung der auf unserer Website verfügbaren Angebote geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  5. Die regelmäßige Teilnahme am Lehrgangsprogramm ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Aus- und/oder Weiterbildung. Es wird nicht beanstandet, wenn maximal 10% der bei den Modulen/Blöcken vorgegebenen Unterrichtszeiten bezogen auf die gebuchte Gesamtausbildung tatsächlich nicht erbracht werden.
  6. Etwaige Krankheiten, welche die eigene Teilnahme oder die Teilnahme anderer an der Ausbildung behindern könnten, müssen dem Anbieter mit der Anmeldung bekannt gegeben werden. Entsprechende neu auftretende Krankheiten müssen den Ausbildungs- oder Fachbereichsleitern unverzüglich mitgeteilt werden.
  7. Der Teilnehmer erkennt die konkreten Lehrgangs- und Prüfungsbedingungen für das gebuchte Aus- und/oder Weiterbildungsangebot des Anbieters an, welche im Rahmen des Buchungsportals für das konkret gewählte Aus- und/oder Weiterbildungsangebot zum Download zur Verfügung stehen.
  8. Das mit der Ausbildung ausgehändigte Begleitmaterial untersteht dem Copyright des Anbieters und seiner Dozenten und darf nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Weise vervielfältigt werden. Video- und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.
  9. Es ist den Teilnehmern verboten, Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen in den Vorort- oder Online-Präsenzveranstaltungen zu tätigen.

 

§ 8 Zahlung

  1. Die Gebühren für die Aus- und Weiterbildungsangebote des Anbieters sind bei der Buchung von einzelnen Modulen, Kursen oder Blöcken mit Vertragsschluss fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen, nachdem die Anmeldebestätigung bei dem Teilnehmer eingegangen ist. Die Bestätigung geht sofort nach Buchung automatisiert an den TN raus. Bei schriftlicher und persönlich bzw. auf dem Postwege zugesandte Anmeldungen erhalten Sie die Anmelde-/Buchungsbestätigung per E-Mail.
  2. Die Gebühren für die Aus- und Weiterbildungsangebote des Anbieters sind jeweils im Voraus von 14 Tagen vor Modulbeginn zu entrichten, es sei denn es ist eine monatlich gleichbleibende Ratenzahlung vereinbart. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und der Gebühren wird im Vorfeld der Buchung über das Buchungsportal konkret ausgewiesen.
  3. Es gibt zwei Zahlungsoptionen:
    1. Anzahlung plus Ratenzahlung, pro Monat. Wobei die sich ggf. ansammelnde Vorleistung maximal 3 Monate bzw. 3 Module beträgt, davon ausgehend, das jedes Modul i.d.R. innerhalb eines Monats absolviert wird.
    2. Anzahlung plus Gesamtzahlung (wird für Fernlehrgangsangebote mit ZFU Zulassung NICHT angeboten).
  4. Bei Lehrgängen in Birstein erfolgen Verpflegung und Unterbringung durch eigenständige Dritte. Deren Angebot vermittelt der Anbieter im Rahmen der Buchung. Einen diesbezüglichen Leistungserfolg schuldet der Anbieter nicht.  Die anfallenden Kosten werden getrennt von den Ausbildungsgebühren des Anbieters berechnet und sind regelmäßig vor Ort bzw. nach Rechnung zu zahlen.Bei Angeboten an anderen Standorten trägt der Teilnehmer für seine Unterbringung und Verpflegung sowie den Transport zum Schulungsort selbst Sorge.

 

§ 9 Kündigung

Es gibt drei unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten bzw. -bestimmungen

  1. Kündigung von Einzelbuchungen/Seminaren
  2. Kündigung eines gesamten Ausbildungsverhältnisses
  3. Kündigung von ZFU - anerkannten Bildungsangeboten (Fernlehrgängen)

Für alle 3 jedoch gilt gleichermassen:

  1. Bei allen genannten Regelungen bleibt das Recht des Anbieters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt, also ein unmittelbar vor oder während der Veranstaltung eintretender Umstand auf Grund höherer Gewalt, der eine Teilnahme unmöglich machen, sofern diese in schriftlicher Form einer offiziellen Stelle z.B. bei gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest belegt wird.
  2. Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Bildungskosten- / und Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
  3. Für die Rechtzeitigkeit einer Kündigungs- bzw. Abbrucherklärung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich.
  4. Das Widerrufsrecht nach Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bleibt hiervon jeweils unberührt.
  5. Die Kündigung bedarf jeweils der Textform.
  6. Die Möglichkeit der Kündigung bzw. vom Rücktritt von gebuchten Verpflegungs- und Unterkunftsdienstleistungen ergibt sich aus den AGB’s der jeweiligen Anbietern. Gleiches gilt bzgl. der Rechtsfolgen bei Nichterscheinen oder einem sonstigen Unterlassen der Nutzung dieser Angebote. Wie werden in diesem Fall den Drittanbieter in Birstein informieren. Dieser wird dies ebenfalls als Kündigung resp. Umbuchung werten.

9.1 Kündigung von Einzelbuchungen/Seminaren

  1. Bei Kündigung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn erstatten wir dem Teilnehmer die Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,-/CHF 80,- zurück.
  2. Bei Kündigung danach bzw. bei Nichterscheinen zum Seminar, werden die vereinbarten Kursgebühren voll berechnet.

9.2 Kündigung des gesamten Ausbildungsverhältnisses

  1. Bei Kündigung bis 2 Monate vor Ausbildungsbeginn erstatten wir die eingegangene Zahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 150,-/CHF 200,- zurück.
  2. Ab 2 Monate bis 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn berechnen wir die ausgeschriebene Anzahlung, mindestens aber € 150,-/CHF 200,-.
  3. Ab 2 Wochen vor bis drei Tage nach Ausbildungs­beginn berechnen wir 1/3 der Ausbildungsgebühr.
  4. Sollten Module der e-Academy bereits für den Teilnehmer freigeschaltet worden sein gilt die Ausbildung als bereits gestartet.
  5. Bei Kündigung danach bzw. Abbruch während der Ausbildung werden jene Seminartage bzw. Module, welche vor dem Zeitpunkt der schriftlich ausgesprochenen Kündigung stattgefunden haben, voll berechnet. Zusätzlich sind 50% der Gebühren der noch anteilig ausstehenden Ausbildungstage zu zahlen. Die Zahlung ist bis spätestens 14 Tage nach schriftlich ausgesprochener Kündigungs- bzw. Abbrucherklärung zu leisten, ansonsten bleibt die gesamte Restsumme fällig.

9.3 Kündigung im Falle von ZFU - anerkannten Bildungsangeboten (Fernlehrgängen)

  1. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist bei der Buchung von Aus- und Weiterbildungsangeboten welche als Fernlehrgänge angeboten und von der ZFU zugelassen sind erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich.
  2. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Anbieters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

 

§ 10 Umbuchung der gesamten Ausbildung

  1. Bei Umbuchung der gesamten Ausbildung bis 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn erheben wir eine Umbuchungsgebühr i.H.v. € 100,- bzw. CHF 150,-.
  2. Bei Umbuchung danach oder während einer bereits gestarteten Ausbildung berechnen wir eine Umbuchungsgebühr entsprechend § 11 Abs. 2-4.
  3. Sollten eLearning-Module der e-Academy bereits für den Teilnehmer freigeschaltet worden sein, gilt die Ausbildung als bereits gestartet.
  4. Grundsätzlich gilt, dass die Zahlungsverpflichtung des Ursprungsvertrages erfüllt werden muss. Sollte die neu gewählte Ausbildung günstiger sein, bleibt somit der ehemalige Rechnungsbetrag und die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen bestehen und der noch nicht verwendete Restbetrag wird auf ein Guthabenkonto gebucht, welche der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren für Angebote des Anbieters verwenden kann.

 

§ 11 Umbuchung / Verschiebung von einzelnen Ausbildungsmodulen/-blöcken / Nichterscheinen

  1. Die Umbuchung ist zwischen Modulen/Blöcken mit demselben Lehrinhalt zwischen den verschiedenen Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie auch mit web-based Trainings möglich.
  2. Bei Umbuchungen von Modulen/Blöcken Ihres Ausbildungsverlaufes bis 7 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls/Blocks sind die ersten beiden Umbuchungen kostenfrei. Ab der 3. Umbuchung erheben wir eine Umbuchungspauschale von € 50,-/CHF 80,- pro Änderung/Modul.
  3. Bei Umbuchung oder Absage innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Moduls/Blocks berechnen wir neben der Gebühr von €50,-/CHF 80,- noch 10% der Seminargebühr des Moduls/Blocks.
  4. Bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung gilt die Lerndienstleistung als erbracht und es werden dem Teilnehmer 100% der anteiligen Kursgebühren des Moduls/Blocks in Rechnung gestellt.
  5. Das Nachholen eines Moduls/Blocks zu einem alternativen Termin kann nur vorbehaltlich eines freien Platzes erfolgen.
  6. Der Anbieter behält sich im Einzelfall das Recht auf Umbuchung eines gebuchten Blocks/Moduls auf einen anderes inhaltsgleiches Block/Modul vor, sofern dies aus Sicht des Anbieters vertretbar erscheint.

 

§ 12 Rückzahlung

Sollte die Durchführung eines Moduls/Blocks bzw. einer gesamten Ausbildung aus von uns zu vertretenden Gründen endgültig nicht möglich sein wird, zahlen wir Ihnen nach Bekanntgabe unverzüglich alle bei uns für diese Ausbildung eingegangenen Beträge zurück. Gegen den Anbieter können bei Nichtzustandekommen der Ausbildung keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Soweit eine Durchführung eines Moduls/Blocks bzw. einer gesamten Ausbildung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann, behalten wir uns darüber hinaus das Recht vor, 25% der vereinbarten diesbezüglichen Gebühren einzubehalten oder anzufordern.

 

§13  Eigentums- und Schutzrechte

Die Begriffe "Europäische Akademie für Ayurveda" sowie das Logo des Anbieters sind geschützte Begriffe. Eigene Zentren, Beratungsstellen oder Werbemaßnahmen, auch PR, die den Namen "Europäische Akademie für Ayurveda" oder andere o. g. Begriffe enthalten bzw. das Logo oder des Anbieters oder seine Formulare benutzen, dürfen nur nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters benutzt bzw. eröffnet und /oder geführt werden.

Der Anbieter empfiehlt seinen Teilnehmern, die in seinen Ausbildungen gelehrten Techniken und Methoden erst dann selbst zu schulen bzw. im Rahmen von Ausbildungen oder Seminaren selbst oder durch andere weiterzugeben, wenn die Inhalte und Techniken entsprechend verinnerlicht wurden und durch eine mindestens fünfjährige praktische Erfahrung mit denselben professionalisiert wurden. Eine entsprechende Autorisation des Anbieters kann auf Anfrage und nach Prüfung ausgestellt werden.

Es ist nicht gestattet, die von dem Anbieter bzw. den Veranstaltern entwickelten Ausbildungs- und Seminarkonzepte, Curricula, Stundenpläne und Seminarunterlagen zu verwenden bzw. sich daran anzulehnen. Hierfür benötigt es eine schriftliche Autorisation (Nutzungsrecht) durch den Anbieter.

 

§ 14 Selbstverantwortung / Versicherung und Haftung

  1. Jeder Teilnehmer trägt die volle Selbstverantwortung für sein Handeln. Dies gilt auch für eigene oder von fremden Anbietern genutzte Praktika und praktische Übungen.
  2. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haftet die REAA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Auf Schadensersatz haftet die REAA gleich aus welchem Rechtsgrund im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die REAA, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der REAA auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzung durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die REAA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  5. Unsere Kursangebote verstehen sich ausdrücklich nicht als Therapie oder als Ersatz für eine Therapie.

 

§ 15 Änderungen

Wir behalten uns vor, die Termine der Ausbildungsmodule/-blöcke oder Seminare in dringenden Fällen zu ändern. Ebenso müssen wir uns vorbehalten, jene im Programm genannten Dozenten durch entsprechend andere Fachkräfte ersetzen zu können.

 

§ 16 Wiederholung

Ausgewählte Module/Blöcke theoretischer Unterrichtseinheiten können zu 50% der regulären Kursgebühr wiederholt werden, wenn in der entsprechenden Präsenz-Ausbildungsgruppe noch ein Platz frei ist. Sie zahlen außerdem ggf. Neudrucke des Kursmaterials. Ob die Möglichkeit hierzu besteht, entscheidet der Veranstalter. Im Hinblick auf anfallende Kosten für eine erneute Unterbringung und Verpflegung verweisen wir auf die vertraglichen Regelungen der diese anbietenden Einrichtungen.

 

§ 17 Anpassungen

Wir weisen darauf hin, dass die Preise für Unterkunft und Verpflegung während des Jahres und somit ggf. während Ihrer Teilnahme an einer unserer Ausbildungen an die ggf. steigenden Unkosten seitens der diese anbietenden Einrichtungen nach deren vertraglichen Regelungen angepasst werden könnten.  

 

§ 18 Fotografien und Filmaufnahmen

Es ist den Teilnehmern verboten, Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen in den Vorort- oder Online-Präsenzveranstaltungen zu tätigen.

 

§ 19 Veranstalter

Veranstalter aller Angebote in Deutschland, Österreich, Indien:

Rosenberg Gesellschaft für ganzheitliche Gesundheit & Bildung gGmbH (REAA) - Europäische Akademie für Ayurveda, D-63633 Birstein.

Veranstalter für die Angebote in der Schweiz: 

Rosenberg Ayurveda & Wellness-Consulting AG - Europäische Akademie für Ayurveda Schweiz, Sempacherstr. 48, CH-8032 Zürich.

Geschäftsführer aller genannten Gesellschaften: Mark Rosenberg.
Die REAA Deutschland hat ihren Sitz in Birstein und ist eingetragen im Handelsregister Hanau Nr. 12226.

Alle Angebote der Europäischen Akademie für Ayurveda verstehen sich inkl. eines ggf. ermäßigtem USt-Satzes für gemeinnützige Organisationen. Die Erbringung von Dienstleistungen der Rosenberg Ayurveda & Wellness-Consulting AG - Europäische Akademie für Ayurveda Schweiz, CH-8032 Zürich erfolgt umsatzsteuerfrei.

 

§ 20 Geltendes Recht

Auf unseren Vertrag mit der Rosenberg Gesellschaft für ganzheitliche Gesundheit & Bildung gGmbH (REAA) - Europäische Akademie für Ayurveda findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der ausschließliche Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand ist Gelnhausen. Ausnahme bilden hier Verträge bezüglich Bildungsangeboten mit ZFU Zulassung. Hier ist der ausschließliche Gerichtsstand der Wohnort des Teilnehmenden.

Auf unseren Vertrag mit der Rosenberg Ayurveda & Wellness-Consulting AG - Europäische Akademie für Ayurveda Schweiz, findet das Recht der Eidgenössischen Genossenschaft der Schweiz Anwendung.

 

§ 21 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Verbraucher (nicht für Unternehmen)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Anmeldung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Rosenberg Gesellschaft für ganzheitliche Gesundheit und Bildung gGmbH
Forsthausstr. 6
D-63633 Birstein
info@ayurveda-akademie.org

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular hier herunterladen und verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.